Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Holzgedacht
§ 1 Geltungsbereich, abweichende Geschäftsbedingungen
Die Holzgedacht GmbH erbringt Leistungen ausschließlich
auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
soweit zwischen dem Kunden und der Holzgedacht
GmbH nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende
oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt, selbst wenn
wir deren Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebote
(1) Angebote der Holzgedacht GmbH sind bis zur endgültigen
Auftragsbestätigung freibleibend. Kostenvoranschläge sind
unverbindlich.
(2) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, Konstruktionen,
Entwürfe, Kalkulationen, Prospekte, Dateien, Schriftstücke
etc. dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung vervielfältigt, nachgeahmt oder Dritten zugänglich
gemacht werden.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertrag zwischen der Holzgedacht GmbH und dem Kunden
kommt zustande, wenn entweder der Kunde ein Angebot
der Holzgedacht GmbH annimmt oder wir ein Angebot des
Kunden schriftlich bestätigen oder wir nach Erteilung eines
Auftrages durch den Kunden die beauftragten Leistungen erbringen.
Enthält eine Auftragsbestätigung der Holzgedacht
GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese
als von dem Kunden genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich
schriftlich widerspricht.
§ 4 Pflichten und Rechte
(1) Der Inhalt der von der Holzgedacht GmbH zu erbringenden
Leistungen ergibt sich vorrangig aus unserem Angebot oder
der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Von uns angegebene Leistungszeiten verstehen sich als
unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes
vereinbart wurde. Die Erbringung von Teilleistungen durch uns
ist zulässig.
(3) Nach Beendigung der Leistungen und deren Honorierung
hat die Holzgedacht GmbH dem Kunden auf Verlangen die
genehmigten Bauvorlagen, Kopien der Original-Zeichnungen
und sonstige Unterlagen auszuhändigen. Die Aufbewahrungspflicht
endet fünf Jahre nach der Beendigung der Leistungen.
(4( Der Kunde ist verpflichtet, die Planung und Durchführung der
Bauaufgabe zu fördern, insbesondere soll er anstehende
Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen
so schnell wie möglich herbeiführen. Weisungen an
die übrigen am Bau Beteiligten darf er nur im Einvernehmen
mit uns erteilen, soweit unsere Aufgabenbereiche betroffen
sind.
(5) Die Holzgedacht GmbH übernimmt keine Garantie in Bezug
auf die Richtigkeit von Kostenermittlungen. Eine Obergrenze
für die Baukosten ist mit so ermittelten Beträgen nicht verbunden.
Ebenfalls sind die ermittelten Kosten keine Beschaffenheit
des zu erbringenden Werkes. Sobald und soweit für uns
in den einzelnen Planungsphasen Baukostenabweichungen
erkennbar sind, werden wir den Kunden hierauf unter Nennung
der Gründe hinweisen und Vorschläge zur Abhilfe, insbesondere
zur Kosteneinsparung oder entsprechende Kompensationsmaßnahmen,
unterbreiten.
(6) Die Holzgedacht GmbH wird die Pläne rechtzeitig vor
Beginn der Ausführung der im jeweiligen Plan enthaltenen
Leistung – an den Kunden zur Prüfung vorlegen. Der Kunde
prüft die Pläne unverzüglich und gibt sie frei bzw. leitet sie mit
Änderungsanmerkungen zurück. Nach den Plänen darf erst
nach Freigabe durch den Kunden gebaut werden.
§ 5 Zahlungen
(1) Der Kunde ist auf Anforderung zu Abschlagszahlungen
nach dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistungen verpflichtet.
(2) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich
sämtliche Preisangaben der Holzgedacht GmbH netto zuzüglich
der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig.
(4) Wechsel, Schecks und sonstige unbare Zahlungen nehmen
wir lediglich erfüllungshalber an.
§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte
Wir behalten uns das Eigentum sowie die Nutzungsrechte an
erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen
Zahlung sämtlicher Rechnungen der Holzgedacht
GmbH vor. Der Kunde erkennt an, dass die im Zuge der Vertragserfüllung
von uns übergebenen Unterlagen, Konstruktionen,
Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen, Prospekte,
Dateien, Schriftstücke etc. urheberrechtlich geschützt sind
und das Urheberrecht bei der Holzgedacht GmbH verbleibt.
Wir übertragen dem Kunden die Nutzungsrechte an den urheberrechtlich
geschützten Werken nur in dem Umfange, in
dem die Übertragung zum Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen notwendig ist. Die
Weitergabe der urheberrechtlich geschützten Werke an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von der
Holzgedacht GmbH ist unzulässig. Das gleiche gilt für die Veränderung, Nachahmung oder Vervielfältigung
derartiger urheberrechtlich geschützter Werke.
§ 7 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen der Holzgedacht GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten
oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Die Zurückhaltung von Leistungen, die der Kunde uns
schuldet, ist nur wegen solcher Ansprüche zulässig, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder
unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 8 Abnahme
(1) Die Leistungen der Holzgedacht GmbH sind nach im wesentlichen vertragsgemäßer Erbringung
der beauftragten Leistung, spätestens nach Leistungsphase 8 abzunehmen. Leistungen der Leistungsphase
9 werden gesondert abgenommen. Teilabnahmen sind auf Antrag zulässig.
(2) Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens
von fünf Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, den erreichten Leistungsstand gemeinsam
festzustellen und zu dokumentieren.
§ 9 Haftung
1. Unsere vertragliche und außervertragliche (deliktische) Haftung sowie die Haftung wegen Verschuldens
bei Vertragsschluss wird wie folgt beschränkt, wobei die Beweislast für die eine Haftungsbegrenzung
oder einen Haftungsausschluss begründenden Tatsachen uns obliegt:
Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
Bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.
Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit wir wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haften. Eventuelle Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einer
von uns gegebenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels werden durch die
vorstehenden Haftungsbegrenzungen nicht berührt.
2. Will der Kunde uns wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadensersatz in Geld in Anspruch
nehmen, können wir verlangen, dass uns die Beseitigung des Schadens übertragen wird. Werden
wir wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den auch ein Dritter zu vertreten hat, können
wir vom Kunden verlangen, dass er sich gemeinsam mit uns außergerichtlich erst bei dem Dritten
ernsthaft um die Durchsetzung seiner Mängelansprüche bemüht.
§ 10 Form
Alle Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu Verträgen und sonstige Willenserklärungen,
insbesondere Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis
gilt auch für Vereinbarungen, mit der die Schriftform abgedungen wird. Ausreichend zur Wahrung
dieser Form ist die Abgabe von Erklärungen per E-Mail oder Telefax.
§ 11 Datenschutz
Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu speichern, zu übermitteln, zu verändern
und zu löschen. Der Kunde erhält hiermit Kenntnis gemäß § 33 BDSG.
§ 12 Referenzen
Soweit der Kunde keine anderslautende Weisung erteilt, sind wir berechtigt, den Kunden gegenüber
Dritten sowie in der eigenen Werbung als Referenzadresse zu nennen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft
sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Der Kunde und die Holzgedacht GmbH verpflichten sich, in einem solchen Fall einer Bestimmung zuzustimmen, die dem Zweck der unwirksamen/lückenhaften Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 14 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.