Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Holzgedacht

 

§ 1 Geltungsbereich, abweichende Geschäftsbedingungen

Die Holzgedacht GmbH erbringt Leistungen ausschließlich

auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

soweit zwischen dem Kunden und der Holzgedacht

GmbH nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende

oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Kunden werden nicht anerkannt, selbst wenn

wir deren Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

§ 2 Angebote

(1) Angebote der Holzgedacht GmbH sind bis zur endgültigen

Auftragsbestätigung freibleibend. Kostenvoranschläge sind

unverbindlich.

(2) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, Konstruktionen,

Entwürfe, Kalkulationen, Prospekte, Dateien, Schriftstücke

etc. dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen

Zustimmung vervielfältigt, nachgeahmt oder Dritten zugänglich

gemacht werden.

 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertrag zwischen der Holzgedacht GmbH und dem Kunden

kommt zustande, wenn entweder der Kunde ein Angebot

der Holzgedacht GmbH annimmt oder wir ein Angebot des

Kunden schriftlich bestätigen oder wir nach Erteilung eines

Auftrages durch den Kunden die beauftragten Leistungen erbringen.

Enthält eine Auftragsbestätigung der Holzgedacht

GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese

als von dem Kunden genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich

schriftlich widerspricht.

§ 4 Pflichten und Rechte

(1) Der Inhalt der von der Holzgedacht GmbH zu erbringenden

Leistungen ergibt sich vorrangig aus unserem Angebot oder

der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(2) Von uns angegebene Leistungszeiten verstehen sich als

unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes

vereinbart wurde. Die Erbringung von Teilleistungen durch uns

ist zulässig.

(3) Nach Beendigung der Leistungen und deren Honorierung

hat die Holzgedacht GmbH dem Kunden auf Verlangen die

genehmigten Bauvorlagen, Kopien der Original-Zeichnungen

und sonstige Unterlagen auszuhändigen. Die Aufbewahrungspflicht

endet fünf Jahre nach der Beendigung der Leistungen.

(4( Der Kunde ist verpflichtet, die Planung und Durchführung der

Bauaufgabe zu fördern, insbesondere soll er anstehende

Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen

so schnell wie möglich herbeiführen. Weisungen an

die übrigen am Bau Beteiligten darf er nur im Einvernehmen

mit uns erteilen, soweit unsere Aufgabenbereiche betroffen

sind.

(5) Die Holzgedacht GmbH übernimmt keine Garantie in Bezug

auf die Richtigkeit von Kostenermittlungen. Eine Obergrenze

für die Baukosten ist mit so ermittelten Beträgen nicht verbunden.

Ebenfalls sind die ermittelten Kosten keine Beschaffenheit

des zu erbringenden Werkes. Sobald und soweit für uns

in den einzelnen Planungsphasen Baukostenabweichungen

erkennbar sind, werden wir den Kunden hierauf unter Nennung

der Gründe hinweisen und Vorschläge zur Abhilfe, insbesondere

zur Kosteneinsparung oder entsprechende Kompensationsmaßnahmen,

unterbreiten.

(6) Die Holzgedacht GmbH wird die Pläne rechtzeitig vor

Beginn der Ausführung der im jeweiligen Plan enthaltenen

Leistung – an den Kunden zur Prüfung vorlegen. Der Kunde

prüft die Pläne unverzüglich und gibt sie frei bzw. leitet sie mit

Änderungsanmerkungen zurück. Nach den Plänen darf erst

nach Freigabe durch den Kunden gebaut werden.

§ 5 Zahlungen

(1) Der Kunde ist auf Anforderung zu Abschlagszahlungen

nach dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistungen verpflichtet.

(2) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich

sämtliche Preisangaben der Holzgedacht GmbH netto zuzüglich

der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig.

(4) Wechsel, Schecks und sonstige unbare Zahlungen nehmen

wir lediglich erfüllungshalber an.

§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte

Wir behalten uns das Eigentum sowie die Nutzungsrechte an

erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen

Zahlung sämtlicher Rechnungen der Holzgedacht

GmbH vor. Der Kunde erkennt an, dass die im Zuge der Vertragserfüllung

von uns übergebenen Unterlagen, Konstruktionen,

Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen, Prospekte,

Dateien, Schriftstücke etc. urheberrechtlich geschützt sind

und das Urheberrecht bei der Holzgedacht GmbH verbleibt.

Wir übertragen dem Kunden die Nutzungsrechte an den urheberrechtlich

geschützten Werken nur in dem Umfange, in

dem die Übertragung zum Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen notwendig ist. Die

Weitergabe der urheberrechtlich geschützten Werke an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von der

Holzgedacht GmbH ist unzulässig. Das gleiche gilt für die Veränderung, Nachahmung oder Vervielfältigung

derartiger urheberrechtlich geschützter Werke.

§ 7 Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen der Holzgedacht GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten

oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Die Zurückhaltung von Leistungen, die der Kunde uns

schuldet, ist nur wegen solcher Ansprüche zulässig, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder

unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Abnahme

(1) Die Leistungen der Holzgedacht GmbH sind nach im wesentlichen vertragsgemäßer Erbringung

der beauftragten Leistung, spätestens nach Leistungsphase 8 abzunehmen. Leistungen der Leistungsphase

9 werden gesondert abgenommen. Teilabnahmen sind auf Antrag zulässig.

(2) Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens

von fünf Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, den erreichten Leistungsstand gemeinsam

festzustellen und zu dokumentieren.

§ 9 Haftung

1. Unsere vertragliche und außervertragliche (deliktische) Haftung sowie die Haftung wegen Verschuldens

bei Vertragsschluss wird wie folgt beschränkt, wobei die Beweislast für die eine Haftungsbegrenzung

oder einen Haftungsausschluss begründenden Tatsachen uns obliegt:

Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

Bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit wir wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit haften. Eventuelle Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einer

von uns gegebenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels werden durch die

vorstehenden Haftungsbegrenzungen nicht berührt.

2. Will der Kunde uns wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadensersatz in Geld in Anspruch

nehmen, können wir verlangen, dass uns die Beseitigung des Schadens übertragen wird. Werden

wir wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den auch ein Dritter zu vertreten hat, können

wir vom Kunden verlangen, dass er sich gemeinsam mit uns außergerichtlich erst bei dem Dritten

ernsthaft um die Durchsetzung seiner Mängelansprüche bemüht.

§ 10 Form

Alle Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu Verträgen und sonstige Willenserklärungen,

insbesondere Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis

gilt auch für Vereinbarungen, mit der die Schriftform abgedungen wird. Ausreichend zur Wahrung

dieser Form ist die Abgabe von Erklärungen per E-Mail oder Telefax.

§ 11 Datenschutz

Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu speichern, zu übermitteln, zu verändern

und zu löschen. Der Kunde erhält hiermit Kenntnis gemäß § 33 BDSG.

§ 12 Referenzen

Soweit der Kunde keine anderslautende Weisung erteilt, sind wir berechtigt, den Kunden gegenüber

Dritten sowie in der eigenen Werbung als Referenzadresse zu nennen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft

sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Der Kunde und die Holzgedacht GmbH verpflichten sich, in einem solchen Fall einer Bestimmung zuzustimmen, die dem Zweck der unwirksamen/lückenhaften Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 14 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.